Motorbootreviere in und um Franken

Das Befahren von Gewässern mit Sportmotorbooten bedarf grundsätzlich einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde (§ 8 WHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Schifffahrtsordnung – SchO). Leider sind die bayerischen Gewässer für Motorboote hier nur sehr eingeschränkt bzw. gar nicht nutzbar, vor allem für Boote mit Verbrennungsmotor.

Doch es gilt eine Sonderregelung für Bundeswasserstraßen:
Das Befahren der Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau mit Sportmotorbooten ist grundsätzlich erlaubt und von der Genehmigungspflicht ausgenommen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz – BinSchAufgG).

Und damit sind wir auch schon bei den möglichen Motorboot-Revieren (mit Verbrennungsmotor) in Franken angekommen – den Bundeswasserstraßen.

In Franken sind dies:

  • Der Main von Kahl am Main entlang der Landesgrenze zu Hessen bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt.
  • Die Regnitz von 170 m oberhalb der Brückenachse des Wehrs Bamberg bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal.
  • Die Regnitz von der Abzweigung aus dem Main-Donau-Kanal bis 150 m unterhalb des Wehrs Neuses (Regnitz-km 21,79).
  • Die Regnitz von 270 m oberhalb der Brückenachse des Wehrs Hausen bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal.
  • Der Main-Donau-Kanal von der Abzweigung aus dem Main – Regnitzmündung bis zur „fränkischen Grenze zur Oberpfalz 😉 “ bei ca. km 103,5 (Nähe Rumleshof)

Das klingt erst mal nicht viel, hat aber mit insgesamt etwas mehr als 400km Wasserstraße doch einiges zu bieten.

Darüber hinaus kann man am nordwestlichen Ende des „fränkischen Mains“ von Unterfranken ab Kahl am Main weiter nach Hessen fahren.

Und im Süd-Osten geht es auf dem Main-Donau-Kanal ab Rumleshof weiter durch die Oberpfalz und Niederbayern bis nach Kehlheim. Dort mündet dieser in die Donau weiterfahren, welche ebenfalls größtenteils eine Bundeswasserstraße ist. Auch die Donau bietet tolle Möglichkeiten mit dem Motorboot zu fahren.

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